Antragsberechtigung in der VeFa
Wer genau antragsberechtigt ist, regelt die Satzung der Studierendenschaft. Sobald die Änderungen in den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, treten die geänderten Regelungen wie folgt in Kraft:
- einzelne Fachschaftsräte mit einem selbst organisierten und durchgeführten Projekt, sofern die Anträge mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder der VeFa beschlossen werden,
- mehrere Fachschaftsräte mit einem gemeinsam organisierten und durchgeführten Projekt, sofern die Anträge mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder der VeFa beschlossen werden, und
- das VeFa-Präsidium für ein Projekt der gesamten VeFa.
Näheres regelt die Geschäftsordnung der Versammlung der Fachschaften.
Einreichung des Antrags
Spätestens 10 Tage vor der Sitzung, auf der er behandelt werden soll, muss ein Antrag da sein, damit er noch mit der Einladung verschickt werden kann.
Der Antrag wird in einen inhaltlichen und einen finanziellen Teil unterteilt.
In dem inhaltlichen Bericht
- werden die unterstützenden FSR (mindestens zwei) benannt. Ein FSR gilt dann als unterstützend, wenn dieser in leitender Tätigkeit am Projekt beteiligt ist. Es reicht nicht das Projekt inhaltlich gut zu finden und ihn nur der Form halber zu unterstützen.
- wird das Projekt/ die Veranstaltung ausführlich beschrieben, sowie die Ziele benannt
- ist der studentische Bezug aus der Projektbeschreibung ersichtlich
- gehen Ort und Datum/ Zeitraum des Projekts daraus hervor
- die/der Finanzverantwortliche des Projektes wird mit ihren/seinen Kontaktdaten (E-Mail, Postadresse des Projektes) benannt
- geht das Einreichungsdatum des Antrags hervor.
In dem finanziellen Bericht sind folgende Unterlagen enthalten:
– ein Finanzplan mit allen Einnahmen und Ausgaben
– im Finanzplan werden alle Sponsoren des Projektes mit aufgelistet, damit man sich ein Bild von der Verhältnismäßigkeit machen kann
Bitte macht nicht nur deutlich, wie viel Geld ihr bei der VeFa beantragt, sondern auch aus welchen konkreten Ausgaben diese Summe besteht.
Für Initiativ-Anträge muss begründet dargestellt werden, dass sie vor regulärer Antragsfrist nicht gestellt werden konnten. Sie sind bis 48 Stunden vor Sitzungsbeginn beim Präsidium einzureichen.
Erfüllt der Antrag die geforderten Bedingungen, sendet ihn an: praesidium@vefa.uni-potsdam.de
Üblicherweise werden alle Anträge in den Einladungen und Sitzungsprotokollen auf der Homepage veröffentlicht. Wenn ihr Gründe habt, die gegen eine Veröffentlichung eures Antrags sprechen, informiert bitte das Präsidium rechtzeitig darüber.
Abrechnung
Die Abrechnung läuft über den AStA. Es gilt der Finanzleitfaden. Eine kurze Zusammenfassung wie der Ablauf der Finanzierung eines Projekts aussieht, sowie eine Zusammenfassung, wie man an seine Kohle kommt, findet sich mit Gültigkeit ab dem Punkt „2. Antrag bewilligen lassen“ hier: