- Die Fachschaftsräte gelten gemäß ihrer letzten ordentlichen Registrierung entsprechend als organisiert.
- Den Fachschaftsräten stehen im Sinne des Punktes 1 die, aus der Satzung der Studierendenschaft abzuleitenden, finanziellen Mittel einer organisierten Fachschaft zur Verfügung.
FSRs müssen nach einer Neuwahl registriert werden. Vorher können keine Ausgaben abgerechnet werden und es besteht kein Stimmrecht bei der VeFa. Die Registrierung gilt für ein Jahr. Danach muss eine neue Wahl stattfinden und der FSR muss erneut registriert werden. Wenn ein Fachschaftsrat nach längerem Nicht-Bestehen gewählt wird oder eine Fachschaft neu gegründet wird bzw. dies jeweils in Vorbereitung ist, sind schnellstmöglich das Präsidium der Versammlung der Fachschaften und das Finanzreferat des Allgemeinen Studierendenausschusses zu involvieren, um den Finanzverteilerschlüssel entsprechend anpassen zu können.
WAHLORGANISATION
a) Regelungen
Die Ordnung und ggf. Wahlordnung einer Fachschaft regelt, wie Wahlen der Fachschaft (i. d. R. nur die Wahl des Fachschafsrats) stattfinden. Hier solltet ihr recherchieren, ob ihr per Vollversammlung, Urnen- und/oder Briefwahl wählen könnt. Außerdem steht dort, welche Fristen es gibt.
b) Wahlberechtigtenverzeichnis
Das Wahlberechtigtenverzeichnis ist eine Liste aller Studierenden eurer Fachschaft. Mit diesem Verzeichnis könnt ihr kontrollieren, wer an einer Fachschaftsratswahl teilnehmen darf bzw. erfassen, wer teilgenommen hat. Dieses Verzeichnis beantragt ihr
mindestens drei Wochen vor der Wahl,
mit dem Antragsformular,
via wahlverzeichnis-antrag [at] vefa.uni-potsdam.de.
REGISTRIERUNG
Laut §20 (9) der (bisherigen) Satzung der Studierendenschaft sollen sich FSRs beim Präsidium des StuPas registrieren. Da die FSR-Registrierung aber vor allem für die VeFa relevant ist, wurde sich darauf geeinigt, dass die Registrierung vom VeFa-Präsidium übernommen wird.
Zur Registrierung müssen folgende Unterlagen per E-Mail beim VeFa-Präsidium eingereicht werden:
- Per E-Mail an praesidium@vefa.uni-potsdam.de
- Eingescanntes Wahlprotokoll
- Aus dem Wahlprotokoll muss hervorgehen, dass die Wahl der Satzung der Fachschaft und der Satzung der Studierendenschaft und den Grundsätzen unmittelbar, frei, gleich und geheim entsprochen hat. Es muss außerdem die Informationen enthalten, wer wann und wo gewählt wurde (inklusive Datum der Wahlankündigung) und wie die Stimmverteilung war.
Das Wahlprotokoll muss außerdem unterzeichnet werden von der unabhängigen Wahlleitung, die nicht zur Wahl kandidiert hat.
- Aus dem Wahlprotokoll muss hervorgehen, dass die Wahl der Satzung der Fachschaft und der Satzung der Studierendenschaft und den Grundsätzen unmittelbar, frei, gleich und geheim entsprochen hat. Es muss außerdem die Informationen enthalten, wer wann und wo gewählt wurde (inklusive Datum der Wahlankündigung) und wie die Stimmverteilung war.
- Ausgefülltes Registrierungsformular (hier herunterladen)
- Satzung der Fachschaft
- Entweder als Link im Registrierungsformular oder als PDF
- Wenn es seit der letzten Registrierung Änderungen gab, muss eine Zusammenfassung der Änderungen angehängt werden
- (Wahlordnung der Fachschaft)
- Nur wenn die Fachschaft eine eigene Wahlordnung hat
- Entweder als Link im Registrierungsformular oder als PDF
- Wenn es seit der letzten Registrierung Änderungen gab, muss eine Zusammenfassung der Änderungen angehängt werden
- Eingescanntes Wahlprotokoll
- Das originale unterschriebene Wahlprotokoll behaltet und hebt ihr auf und muss auf Nachfrage vorzeigbar sein.
Der Eingang der Registrierungsunterlagen wird per E-Mail bestätigt und bei Nachfragen werdet ihr kontaktiert. Wenn es Unklarheiten bei der Registrierung gibt, ist das Präsidium gerne behilflich.