Bitte beachtet folgende Änderungen ab dem 01.12.2024 für den Finanzleitfaden:

  1. Zu Anforderungen an die Fachschaften – 4.1 Dauervorschuss wird die Höhe des Dauervorusses von 300,00€ auf 450,00€ erhöht.
  2. Zu Belegsystem – 2.3. Belege für Ausgaben ab 350 EUR wird von 350,00€ auf 500,00€ erhöht.
  3. Zu Abrechnungssystem – 5.2. Bewirtungsmitt von 4,00€ pro Person pro Tag auf 6,50€ pro Person und Tag erhöht.
  4. Zu Abrechnungssystem – 5.4. Werbemittel / Merchandise von 3,00€ pro Werbemittel auf 6,00€ erhöht.
  5. Zu Abrechnungssystem – 5.11. Fahrtkosten von Dienstreisen und Transportfahrten von 0,20€ pro Kilometer auf 0,35€ pro Kilometer, für jeden weiteren Beifahrer von 0,02€ auf 0,03€ erhöht und die Maximale Erstattungshöhe pro Strecke von 130,00€ auf 250,00€ erhöht.
  6. Teil Anforderungen an Studierendenprojekte/ -initiativen entfällt und wird zukünftig in der Projekt-Förderrichtlinie des AStA geregelt.

Den Finanzleitfaden findet ihr hier (die u.g. Änderungen sind darin bereits enthalten):

Neuer FLF von 2018 von Sven letzte Überarbeitung

Ab dem Wintersemester 2014/2015 gilt:
– Es dürfen keine Werkverträge an Wahlhelfer_innen, Mitglieder des Wahlausschusses oder Studierende, die beim Vorbereiten, Durchführen, Auszählen von FSR-Wahlen, Vollversammlungen o.ä. beteiligt sind, ausgegeben werden. Für diese Tätigkeiten erfolgt grundsätzlich keine Form der Aufwandsentschädigung und/oder Bezahlung.

– Für Dienstleistungen gelten die gleichen Anforderungen, wie für alle anderen Belege, d.h. ab einem Betrag von 350 EUR bedarf es dreier Kostenvoranschläge, ab 750 EUR der Zustimmung des Finanzreferates.

– Geschenkgutscheine sind keine Form der Aufwandsentschädigung für Angehörige der Fach-/Studierendenschaft. Desweiteren gelten alle Regeln des FLFs für Geschenke und Gutscheine.

– Es werden keinerlei Verpflegungskosten für reguläre FSR-Sitzungen (u.ä.) erstattet. Davon ausgenommen sind bspw. Klausurtagungen eurer Fachschaft – diese Ausgaben unterliegen den weiteren Regelungen des Finanzleitfadens und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Finanzreferates. (Ansonsten erfolgt keine Erstattung!)

– Abrechnungen von Grillfesten u.a. Veranstaltungen mit „Essensversorgung“: Das Grillgut aber auch die anderen Nahrungsmittel müssen gegen eine (geringfügige) Bezahlung (die sog. Grillsteuer) an die Besucherinnen ausgegeben werden. Werden keine Einnahmen erzielt, wird das Finanzreferat diese – angelehnt an die Größe der Fachschaft – „annehmen“ und mit den Ausgaben verrechnen.