Den Finanzleitfaden findet ihr hier (die u.g. Punkte sind darin enthalten):

Finanzleitfaden in seiner letzten Änderung vom 01.12.2024

–  Geschenkgutscheine sind keine Form der Aufwandsentschädigung für Angehörige der Fach-/Studierendenschaft. Desweiteren gelten alle Regeln des FLFs für Geschenke und Gutscheine.

– Es werden keinerlei Verpflegungskosten für reguläre FSR-Sitzungen (u.ä.) erstattet. Davon ausgenommen sind bspw. Klausurtagungen eurer Fachschaft – diese Ausgaben unterliegen den weiteren Regelungen des Finanzleitfadens und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Finanzreferates. (Ansonsten erfolgt keine Erstattung!)

– Abrechnungen von Grillfesten u.a. Veranstaltungen mit „Essensversorgung“: Das Grillgut aber auch die anderen Nahrungsmittel müssen gegen eine (geringfügige) Bezahlung (die sog. Grillsteuer) an die Besucherinnen ausgegeben werden. Werden keine Einnahmen erzielt, wird das Finanzreferat diese – angelehnt an die Größe der Fachschaft – „annehmen“ und mit den Ausgaben verrechnen.