Ziel: Koordinierung der Fachschaftsarbeit.
Grundlage: Satzung der Studierendenschaft
Einordnung: Bestandteil der studentischen Selbstverwaltung UP
Turnus: aller vier Wochen, donnerstags 18:15-20:00
Mitglieder: 1 Vertreter*in jedes FSRs – AStA – StuPa – Gäste
Satzung
- jede Fachschaft entsendet eine stimmberechtigte Vertretung in die VeFa
- Arbeitsweise ist in der Geschäftsordnung enthalten
- Protokolle: Informationen über die Themen vergangenen Sitzungen
Aufgaben
- Austausch der Fachschaftsräte über ihre Arbeit
- Koordinierung der Aktivitäten
- Budget der FSRs wird festgelegt
- Finanzierung von Anträgen aus eigenen Fonds
Antragsberechtigt hierfür sind laut §21 (7) Satzung der Studierendenschaft mehrere Fachschaftsräte in einem gemeinsamen Projekt, ein Fachschaftsrat bei vorzeitigem Budgetaufbrauch sowie das Präsidium der Versammlung der
Fachschaften -> Finanzleitfaden für Studierendenprojekte.
Positionierung
- Zusammenarbeit mit StuPa und ASta
- Bestandteil der studentischen Selbstverwaltung
- in aktuelle hochschulpolitische Entwicklungen einbezogen
Kontakt
- Mitteilungen an alle Fachschaftsräte können über den VeFa-Verteiler geschickt werden
alle@vefa.uni-potsdam.de (wird vom Präsidium moderiert) - Präsidium: praesidium@vefa.uni-potsdam.de